Frage 3017 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers liegt, hat in seinem Hühnerstall mit vorher gegebener schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

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Richtige Antwort zu Frage 3017

  • a: Dem Landwirt
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