Frage 3022 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Eine Erfolg versprechende Jagdart auf den Steinmarder ist es, den Marder in Hofräumen umfriedeter landwirtschaftlicher Anwesen anzukirren und beim Mondschein am Kirrplatz zu erlegen. Benötigt der Revierinhaber zu einer solchen Jagdausübung neben der Zustimmung des Grundstückseigentümers auch eine Erlaubnis der Jagdbehörde?

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Richtige Antwort zu Frage 3022

  • a: Ja
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