Frage 3023 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

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Richtige Antwort zu Frage 3023

  • c: Nein
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