Frage 3016 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen mit der Schusswaffe zu erlegen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde?
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Richtige Antwort zu Frage 3016
- a: Ja
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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