Frage 3019 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer sucht daher bei der zuständigen Jagdbehörde um eine Genehmigung zum Fang der Wildkaninchen nach. Ist für die Erteilung der Genehmigung ein Jagdschein notwendig?
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Richtige Antwort zu Frage 3019
- b: Nein
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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- 3023Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
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