Frage 3018 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Bayerischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?
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Richtige Antworten zu Frage 3018
- a: Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt
- c: Friedhof
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3019In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer sucht daher bei der zuständigen Jagdbehörde um eine Genehmigung zum Fang der Wildkaninchen nach. Ist für die Erteilung der Genehmigung ein Jagdschein notwendig?
- 3020Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet Anfang Dezember den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Benötigt der Revierinhaber zur Aufstellung eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine Gestattung der Jagdbehörde?
- 3021Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?
- 3022Eine Erfolg versprechende Jagdart auf den Steinmarder ist es, den Marder in Hofräumen umfriedeter landwirtschaftlicher Anwesen anzukirren und beim Mondschein am Kirrplatz zu erlegen. Benötigt der Revierinhaber zu einer solchen Jagdausübung neben der Zustimmung des Grundstückseigentümers auch eine Erlaubnis der Jagdbehörde?
- 3023Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
- 3024Welche der nachgenannten Aufgaben sollen Hegegemeinschaften nach dem Bayerischen Jagdgesetz erfüllen?