Frage 3245 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild in der Decke, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes tun?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 3245

  • a: Ja
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