Frage 3249 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verzehr der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 3249
- a: Ja
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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- 3253Welche Aufgaben hat die „Kundige Person“?
- 3254Welche Rechte und Pflichten hat die „Kundige Person“?
- 3255Sie haben ein Schmalreh erlegt und stellen beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Was müssen Sie als „Kundige Person“ tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?