Frage 3248 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 3248

  • b: Nein
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