Frage 3244 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?
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Richtige Antwort zu Frage 3244
- a: Ja
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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