Frage 3247 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?

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Richtige Antwort zu Frage 3247

  • a: Ja
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