Frage 3247 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3247
- a: Ja
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3248Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?
- 3249Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verzehr der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
- 3250Ein Jagdgast hat drei Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?
- 3251Bestimmte Tiere unterliegen nach den Vorschriften des Lebensmittelrechts einer Untersuchung auf Trichinen, wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?
- 3252Ist die „Kundige Person“ ohne weiteres berechtigt, Trichinenproben zu entnehmen?
- 3253Welche Aufgaben hat die „Kundige Person“?