Frage 3242 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Tierarten gelten als invasiv?
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Richtige Antworten zu Frage 3242
- a: Waschbär
- c: Sumpfbiber (Nutria)
- e: Nilgans
- f: Bisam
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3243Welche Arbeitsschritte sind beim Versorgen eines Stückes Schalenwild fleischhygienerechtlich vorgeschrieben?
- 3244Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?
- 3245Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild in der Decke, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes tun?
- 3246Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine Fleischuntersuchung erforderlich?
- 3247Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?
- 3248Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?