Frage 3240 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?
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Richtige Antwort zu Frage 3240
- b: Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar)
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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- 3246Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine Fleischuntersuchung erforderlich?