Frage 3240 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?

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Richtige Antwort zu Frage 3240

  • b: Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar)
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