Frage 3239 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
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Richtige Antwort zu Frage 3239
- c: Nein
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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