Frage 3239 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 3239

  • c: Nein
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