Frage 3234 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Darf ein Landwirt seine Wiese mähen, obwohl sie mit besonders geschützten Pflanzen (z. B. Trollblumen) bewachsen ist?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3234
- a: Ja, ohne Einschränkung
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3235Ein Feldrain ist mit einer Hecke aus Schlehe und Weißdorn bestockt. Der Grundbesitzer empfindet diese Hecke als störend. Deswegen rodet er die Fläche und brennt den restlichen Bewuchs nieder. Ist dies zulässig?
- 3236Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
- 3237Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
- 3238Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
- 3239Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
- 3240Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?