Frage 3237 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 3237

  • a: Seidelbast
  • b: Trollblume
  • c: Frauenschuh
  • e: Türkenbund
  • f: Arnika
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