Frage 3233 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Zu welchen Jahreszeiten dürfen Rohr- und Schilfbestände in Flüssen oder Altwässern nicht gemäht werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 3233

  • a: In der Zeit vom 1. März bis 30. September
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