Frage 3159 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Zu welchen im Bundesjagdgesetz vorgegebenen Terminen eines Jahres müssen spätestens Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angemeldet werden, um den Ersatz des Schadens erlangen zu können?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 3159

  • c: 1. Mai
  • e: 1. Oktober
Weiter zu Frage ›