Frage 3162 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten Fichten, Tannen und Rotbuchen vor. Ein Waldbauer hat 100 Lärchen gepflanzt. Da die Lärchen nicht geschützt wurden, sind an diesen starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?
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Richtige Antwort zu Frage 3162
- b: Nein
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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