Frage 3158 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

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Richtige Antwort zu Frage 3158

  • b: Innerhalb 1 Woche
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