Frage 3160 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ein Landwirt stellt am 2. Juni fest, dass durch Fasane an seinem Maisfeld erheblicher Schaden verursacht wurde. Am 15. Juni meldet er diesen Schaden bei der Gemeinde an. Besteht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens?
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Richtige Antwort zu Frage 3160
- b: Nein
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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