Frage 3161 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?
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Richtige Antwort zu Frage 3161
- c: Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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- 3164Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?
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