Frage 3130 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 30. Oktober in seinem Revier einen Rehbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

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Richtige Antwort zu Frage 3130

  • b: Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
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