Frage 3129 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 01. August in seinem Revier einen Steinbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

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Richtige Antwort zu Frage 3129

  • c: Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen
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