Frage 3135 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze nach der gesetzlichen Wildfolgeregelung mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?
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Richtige Antwort zu Frage 3135
- b: Nein
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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- 3138Bei einer Treibjagd flüchtet ein angeschossener Hase in das Nachbarrevier und verendet dort. Ein Jagdhund folgt der Hasenspur und apportiert den Hasen. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?
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- 3141Bei einer Treibjagd flüchtet ein krankgeschossener Hase über die Jagdreviergrenze und bleibt im Nachbarrevier verendet liegen. Welche der nachgenannten Handlungsweisen entsprechenden gesetzlichen Wildfolgebestimmungen?