Frage 3135 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze nach der gesetzlichen Wildfolgeregelung mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?

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Richtige Antwort zu Frage 3135

  • b: Nein
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