Frage 3131 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?
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Richtige Antworten zu Frage 3131
- a: Waffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden
- d: Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3132Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nicht ausgesetzt werden?
- 3133Darf der Besitzer eines Eigenjagdreviers wieder Kaninchen aussetzen, nachdem vor wenigen Jahren ein Myxomatose-Seuchenzug den bisher vorhandenen Bestand vernichtet hat?
- 3134Muss der Revierinhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers, der auf einer Viehweide eine Kanzel errichten will, die Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen?
- 3135Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze nach der gesetzlichen Wildfolgeregelung mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?
- 3136Ein Jagdgast schießt auf einen Rehbock, der schwer krank in das Nachbarrevier überwechselt und dort in Sichtweite von der Jagdgrenze verendet. Darf der Jagdgast mit einer ungeladenen Langwaffe in das Nachbarrevier gehen, um den Bock aufzubrechen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere eine besondere Wildfolge nicht vereinbart worden ist?
- 3137Ein angeschossener Fuchs verendet in einem eingezäunten mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück am Rande der Ortschaft. Der Grundstückseigentümer verwehrt Ihnen als Revierinhaber den Zutritt und möchte den Fuchs behalten. Darf er die Herausgabe verweigern?