Frage 3087 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 St. männl. Wild – 4 St. weibl. Wild – 3 Kitze Tatsächlich wurden erlegt: 4 St. männl. Wild – 3 St. weibl. Wild – 5 Kitze Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?

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Richtige Antwort zu Frage 3087

  • b: Nein
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