Frage 3090 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Rotwild in die Streckenliste eingetragen werden?
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Richtige Antwort zu Frage 3090
- b: Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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