Frage 3091 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Am 15. August fällt ein Rotwildkalb dem Straßenverkehr zum Opfer. Das Wildbret ist für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Muss der Revierinhaber für das überfahrene Stück eine Abschussmeldung an die untere Jagdbehörde erstatten?
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Richtige Antwort zu Frage 3091
- a: Ja
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3092Was muss ein Revierinhaber tun, wenn in seinem Hochwildrevier ein Rotwild-Alttier überfahren und ihm abgeliefert wurde?
- 3093Ende Februar entdeckt der Revierinhaber bei einem Pirschgang eine verendete Rehgeiß und ein verendetes Rehkitz. Was ist in die Streckenliste einzutragen?
- 3094Am 20. August findet der Revierinhaber ein verendetes Geißkitz. Muss er das Stück in die Streckenliste eintragen?
- 3095Im Februar wird ein verendetes Kitz gefunden. Muss dieses in die Streckenliste eingetragen werden?
- 3096Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die Streckenliste eingetragen werden?
- 3097Am 10. August wird eine Rehgeiß samt ihrem Kitz bei einem Verkehrsunfall getötet. Beide Stücke sind bei der Inbesitznahme durch den Revierinhaber nicht mehr verwertbar. Was ist in die Streckenliste einzutragen?