Frage 3086 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?
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Richtige Antwort zu Frage 3086
- b: Nein
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3087Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 St. männl. Wild – 4 St. weibl. Wild – 3 Kitze Tatsächlich wurden erlegt: 4 St. männl. Wild – 3 St. weibl. Wild – 5 Kitze Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?
- 3088Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Gamsbock der Klasse I a frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Jahrling. Dürfen Sie ihn erlegen?
- 3089Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde gemeldet werden?
- 3090Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Rotwild in die Streckenliste eingetragen werden?
- 3091Am 15. August fällt ein Rotwildkalb dem Straßenverkehr zum Opfer. Das Wildbret ist für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Muss der Revierinhaber für das überfahrene Stück eine Abschussmeldung an die untere Jagdbehörde erstatten?
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