Frage 3081 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für das Gemeinschaftsjagdrevier nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?
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Richtige Antwort zu Frage 3081
- a: Ja
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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- 3085Im Dezember des dritten Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bis auf zwei Rehböcke erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde anstelle der zwei nicht erlegten Rehböcke zwei Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs erlegen?
- 3086Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?
- 3087Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 St. männl. Wild – 4 St. weibl. Wild – 3 Kitze Tatsächlich wurden erlegt: 4 St. männl. Wild – 3 St. weibl. Wild – 5 Kitze Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?