Frage 3083 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 3083
- a: Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
- b: Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3084Sie bejagen ein Revier, das in einer Hegegemeinschaft liegt, deren Verbissbelastung im letzten Forstlichen Gutachten „deutlich zu hoch“ lautete. Dürfen Sie den Abschussplan ohne weiteres um 10% überschreiten?
- 3085Im Dezember des dritten Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bis auf zwei Rehböcke erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde anstelle der zwei nicht erlegten Rehböcke zwei Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs erlegen?
- 3086Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?
- 3087Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 St. männl. Wild – 4 St. weibl. Wild – 3 Kitze Tatsächlich wurden erlegt: 4 St. männl. Wild – 3 St. weibl. Wild – 5 Kitze Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?
- 3088Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Gamsbock der Klasse I a frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Jahrling. Dürfen Sie ihn erlegen?
- 3089Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde gemeldet werden?