Frage 3038 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 3038

  • a: Bei der unteren Jagdbehörde
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