Frage 3044 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Darf eine Person, die an Tierbeobachtungen interessiert ist, das Gebiet einer Lachmöwenkolonie während der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis betreten, um mit ihrer Videokamera Aufnahmen vom Aufzuchtgeschehen zu machen?
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Richtige Antwort zu Frage 3044
- b: Nein
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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