Frage 3042 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Auerwildlebensraums, in dem das Auerwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, für eine begrenzte Zeit von der zuständigen Jagdbehörde verboten wird?

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Richtige Antwort zu Frage 3042

  • a: Ja
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