Frage 3042 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Auerwildlebensraums, in dem das Auerwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, für eine begrenzte Zeit von der zuständigen Jagdbehörde verboten wird?
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Richtige Antwort zu Frage 3042
- a: Ja
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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- 3045Darf eine Person, die hobbymäßig Tiere filmt, das Gebiet einer Graureiherkolonie während der Brutzeit zwecks Verfilmung des Aufzuchtgeschehens ohne behördliche Erlaubnis betreten?
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- 3047Welche der nachgenannten Dokumente sind Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jahresjagdscheins?
- 3048Berechtigt der Jugendjagdschein zur Teilnahme an einer Streife auf Hasen mit fünf weiteren Schützen?