Frage 3043 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 3043
- b: Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden
- c: In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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