Frage 3043 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 3043

  • b: Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden
  • c: In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert
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