Frage 3012 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Wildarten zählen jagdrechtlich zum Hochwild?
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Richtige Antworten zu Frage 3012
- a: Schwarzwild
- b: Auerwild
- d: Rotwild
- e: Damwild
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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