Frage 3012 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Welche der nachgenannten Wildarten zählen jagdrechtlich zum Hochwild?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 3012

  • a: Schwarzwild
  • b: Auerwild
  • d: Rotwild
  • e: Damwild
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