Frage 1206 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Eine Person mit gültigem Jahresjagdschein besitzt bereits zwei Kurzwaffen. Wie viele Schusswaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm (Jagdlangwaffen) darf die Person erwerben, ohne dafür ein besonderes Bedürfnis nachweisen zu müssen?

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Richtige Antwort zu Frage 1206

  • c: Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl
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