Frage 1212 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 1212
- b: Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz führen und mit ihnen schießen
- c: Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen
Weitere Fragen: Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
- 1213Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?
- 1214Dürfen Inhaber eines Jahresjagdscheins Schonzeitbüchsen im Kaliber .22 lfB innerhalb ihres Wohngrundstücks, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?
- 1215In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?
- 1216Sie führen eine Repetierbüchse. Das Magazin ist eingeführt und mit drei Patronen geladen, im Patronenlager befindet sich keine Munition. Was dürfen Sie in diesem Zustand tun?
- 1217Sie sind in einem rund 30 km entfernten Hochwildrevier zu einer Ansitzdrückjagd eingeladen. Wie dürfen Sie Ihre Jagdwaffe im Kraftfahrzeug transportieren?
- 1218Sie fahren mit Ihrer Jagdwaffe zum wenige Kilometer entfernten Schießplatz zum Übungsschießen. Wie dürfen Sie Ihre Jagdwaffe im Kraftfahrzeug transportieren?