Frage 1211 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 1211

  • a: Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt
  • c: Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier führen und mit ihnen schießen
  • d: Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier führen und mit ihnen schießen
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