Frage 1208 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 1208
- b: Nein
Weitere Fragen: Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
- 1209Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen?
- 1210Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?
- 1211Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
- 1212Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
- 1213Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?
- 1214Dürfen Inhaber eines Jahresjagdscheins Schonzeitbüchsen im Kaliber .22 lfB innerhalb ihres Wohngrundstücks, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?