Frage 3255 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Sie haben ein Schmalreh erlegt und stellen beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Was müssen Sie als „Kundige Person“ tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 3255
- a: Eine Erklärung beifügen, in der die bedenklichen Merkmale genannt sind
- c: Den gesamten Wildkörper einschließlich der roten Organe abgeben
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3256Was zählt nach den Fleischhygienevorschriften als „kleine Menge“ bei der Vermarktung von Wildbret?
- 3257Was ist nach den nationalen Vorschriften der Fleischhygiene unter „Erlegen“ zu verstehen?
- 3258An wen darf der Jäger als Lebensmittelunternehmer selbst hergestellten geräucherten Wildschinken abgeben?
- 3259Ein Reh wird beim Zusammenprall mit einem Auto sofort getötet. Bei Ihrem Eintreffen ist das Stück zwar verendet aber noch warm. Was ist erlaubt?
- 3260Welche Aussagen zur Wildbrethygiene sind richtig?
- 3261Sie vermuten, dass in Ihrem Revier eine Wildseuche aufgetreten ist. Innerhalb welcher Frist haben Sie dies der zuständigen Behörde zu melden?