Frage 3143 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Revierinhaber hat ein anerkanntes Nachsuchengespann gerufen. Während der Nachsuche stellt sich heraus, dass das krankgeschossene Schalenwild in das benachbarte Revier geflüchtet ist. Welche der folgenden Aussagen sind korrekt?

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Richtige Antworten zu Frage 3143

  • a: Das vom Revierinhaber beauftragte, anerkannte Nachsuchengespann darf zum Zweck der Nachsuche die Reviergrenze ohne Zustimmung des Revierinhabers, in dessen Revier das Schalenwild zur Strecke gekommen ist, überschreiten.
  • b: Der Nachsuchenführer darf geeignete Langwaffen führen und mit diesen schießen und das krankgeschossene Schalenwild erlegen.
  • d: Ein weiterer brauchbarer Jagdhund oder ein in Ausbildung zur Nachsuche befindlicher Jagdhund dürfen mitgeführt werden.
  • e: Der beauftragende Revierinhaber hat den Revierinhaber, in dessen Revier das Schalenwild zur Strecke gekommen ist, unverzüglich zu benachrichtigen und das Schalenwild zu versorgen.
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