Frage 3148 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

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Richtige Antwort zu Frage 3148

  • b: Nein
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