Frage 3145 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?
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Richtige Antworten zu Frage 3145
- c: Beim Enteneinfall am Wasser
- e: Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild
- f: Bei einer Drückjagd auf Rehwild
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3146Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg über einen Acker in der Absicht, evtl. einen aufstehenden Hasen zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?
- 3147Berechtigt eine für den Abschuss von Niederwild ausgestellte schriftliche Jagderlaubnis den Jagdgast auch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen?
- 3148Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?
- 3149Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude gilt eine Katze als wildernd im Sinne des Jagdgesetzes?
- 3150Müssen in tollwutfreien Bezirken Spaziergänger im Revier ihre Hunde grundsätzlich angeleint führen?
- 3151Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?