Frage 3077 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden?
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Richtige Antworten zu Frage 3077
- a: Muffelwild
- b: Gamswild
- d: Rehwild
- f: Damwild
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3078Für welchen Zeitraum ist der Abschussplan für Rehwild aufzustellen?
- 3079Gemäß Art. 32 des Bayerischen Jagdgesetzes ist bei der Abschussplanung von Schalenwild neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation zu berücksichtigen. Hierzu wird alle drei Jahre ein forstliches Gutachten erstellt. Worauf stützt sich dieses Gutachten hauptsächlich?
- 3080Auf welche Flächeneinheit beziehen sich die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (Vegetationsgutachten), die alle drei Jahre von der Forstverwaltung erstellt werden?
- 3081Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für das Gemeinschaftsjagdrevier nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?
- 3082Welche der nachgenannten Aussagen zur Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdrevier ist richtig?
- 3083Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?