Frage 1215 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

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Richtige Antwort zu Frage 1215

  • c: Ja, wenn ihm die Kreisverwaltungsbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat
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