Frage 1202 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 1202

  • b: Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
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