Jagdzeiten Bayern 2026: Tabelle für Reh, Fuchs & Co.
Wann darf in Bayern auf Rehwild, Fuchs, Wildschwein, Rotwild, Dachs, Hase und Federwild gejagt werden? Alle Jagdzeiten nach AVBayJG in einer Übersicht mit Jahreskalender, dazu Schonzeit, Abschussplan und die Änderungen 2026.
Wann darf man in Bayern auf welches Wild jagen? Die Antwort steht in § 19 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).1
Die Verordnung nennt für jede Wildart eine Jagdzeit. Außerhalb dieser Zeit ist das Wild geschont.
Auf dieser Seite findest du die Übersicht aller Jagdzeiten in der Fassung, die seit dem 1. April 2026 gilt. Dazu kommen ein Jahreskalender und die Regeln für Rehwild, Fuchs, Schwarzwild und Federwild.
Wer sich auf die Jägerprüfung vorbereitet, lernt die Jagdzeiten im Prüfungsfach Jagdrecht. Das Fach üben kannst du im Prüfungstrainer.
- Die wichtigsten Jagdzeiten auf einen Blick
- Übersicht: Jagdzeiten aller Wildarten in Bayern
- Jahreskalender der Jagdzeiten
- Jagdzeiten Rehwild in Bayern
- Wann darf man Füchse schießen?
- Jagdzeiten Schwarzwild und Rotwild
- Jagdzeiten für Enten, Gänse und andere Vögel
- Jagdzeit, Schonzeit und Abschussplan
- Sonderregeln und Ausnahmen
- Was sich zuletzt geändert hat
- Was das für die Jägerprüfung heißt
- Häufige Fragen
- Quellen
Die wichtigsten Jagdzeiten auf einen Blick
Die sechs meistgesuchten Wildarten kurz zusammengefasst.
- Rehbock
- 16.4. bis 15.10.Schmalreh bis 15.1.
- Geiß und Kitz
- 1.9. bis 15.1.Rehwild
- Fuchs
- ganzjährigElterntiere in der Aufzuchtzeit geschützt
- Schwarzwild
- ganzjährigBachen mit Frischlingen geschützt
- Rotwild
- 1.8. bis 31.1.Schmaltiere ab 1.6.
- Dachs
- 1.8. bis 31.1.juvenil ab 16.4.
Übersicht: Jagdzeiten aller Wildarten in Bayern
Die folgenden Tabellen geben § 19 Abs. 1 AVBayJG vollständig wieder. Sie sind nach Wildgruppen sortiert und lassen sich gut ausdrucken.1
Wildarten, die hier nicht stehen, haben in Bayern keine Jagdzeit. Sie sind ganzjährig zu schonen.2
Schalenwild
| Wildart | Jagdzeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Rotwild: Kälber, Alttiere, Hirsche | 1. August bis 31. Januar | Alttiere und Kälber ab 1. August, alle übrigen Hirsche ebenso |
| Rotwild: Schmaltiere, Schmalspießer | 1. Juni bis 31. Januar | Junges Rotwild im zweiten Lebensjahr, früherer Beginn |
| Dam- und Sikawild: Kälber, Alttiere, Hirsche | 1. September bis 31. Januar | Gilt für beide Arten gemeinsam |
| Dam- und Sikawild: Schmaltiere, Schmalspießer | 1. Juli bis 31. Januar | Früherer Beginn für Jungtiere im zweiten Lebensjahr |
| Rehwild: Böcke | 16. April bis 15. Oktober | Beginn seit der Reform 2026 am 16. April |
| Rehwild: Schmalrehe | 16. April bis 15. Januar | Jungtiere im zweiten Lebensjahr |
| Rehwild: Geißen und Kitze | 1. September bis 15. Januar | Geiß und Kitz haben dieselbe Jagdzeit |
| Gamswild | 1. August bis 15. Dezember | Eine Jagdzeit für alle Altersklassen |
| Muffelwild | 1. August bis 31. Januar | |
| Schwarzwild | ganzjährig | Ohne Schonzeit, aber Elterntiere in der Setzzeit geschützt |
Haarwild
| Wildart | Jagdzeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Feldhase | 16. Oktober bis 31. Dezember | |
| Wildkaninchen | ganzjährig | Ausnahme vom Schutz der Elterntiere |
| Fuchs | ganzjährig | Elterntiere in der Aufzuchtzeit geschützt |
| Steinmarder: adult | 1. August bis 28. Februar | |
| Steinmarder: juvenil | 1. Juni bis 28. Februar | Neu gefasst mit der Reform 2026 |
| Baummarder | 16. Oktober bis 28. Februar | |
| Iltis, Hermelin, Mauswiesel | 1. August bis 28. Februar | |
| Dachs: adult | 1. August bis 31. Januar | |
| Dachs: juvenil | 16. April bis 31. Januar | Neu gefasst mit der Reform 2026 |
| Waschbär | ganzjährig | Ausnahme vom Schutz der Elterntiere |
| Marderhund | ganzjährig | Ausnahme vom Schutz der Elterntiere |
| Nutria (Sumpfbiber) | ganzjährig | Ausnahme vom Schutz der Elterntiere |
| Mink | ganzjährig | Ausnahme vom Schutz der Elterntiere |
Federwild
| Wildart | Jagdzeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Rebhuhn | 1. September bis 31. Oktober | |
| Fasan | 1. Oktober bis 31. Dezember | |
| Wildtruthahn | 15. März bis 15. Mai und 1. Oktober bis 15. Januar | Zwei Jagdzeiten im Jahr |
| Wildtruthenne | 1. Oktober bis 15. Januar | |
| Ringel- und Türkentaube | 1. November bis 20. Februar | Sonderregel zur Schadensabwehr, siehe unten |
| Höckerschwan | 1. November bis 20. Februar | |
| Grau- und Kanadagans | 1. August bis 28. Februar | Sitzende junge Gänse zusätzlich im Juli |
| Nilgans | ganzjährig | Ausnahme vom Schutz der Elterntiere |
| Rostgans: adult | 1. September bis 28. Februar | Junge Rostgänse ganzjährig |
| Bläss-, Saat- und Ringelgans | 1. November bis 15. Januar | |
| Stockente | 1. September bis 15. Januar | |
| Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerente | 1. Oktober bis 15. Januar | |
| Waldschnepfe | 16. Oktober bis 15. Januar | |
| Blässhuhn | 11. September bis 20. Februar | |
| Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe | 1. Oktober bis 10. Februar | |
| Eichelhäher, Elster, Raben- und Nebelkrähe | 16. Juli bis 14. März |
Zu Fischotter und Wolf siehe den Abschnitt Sonderregeln und Ausnahmen.
Jahreskalender der Jagdzeiten
Der Kalender zeigt dieselben Zeiten als Grafik. Je dunkler ein Feld, desto mehr vom Monat ist Jagdzeit.
Beginnt oder endet die Jagdzeit mitten im Monat, ist das Feld nur zum Teil gefüllt. Auf dem Handy lässt sich die Tabelle seitlich wischen.
Jagdzeiten in Bayern im Jahresverlauf
| Wildart | J | F | M | A | M | J | J | A | S | O | N | D |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rotwild (Kälber, Alttiere, Hirsche) | ||||||||||||
| Rotwild (Schmaltiere, Schmalspießer) | ||||||||||||
| Damwild (Kälber, Alttiere, Hirsche) | ||||||||||||
| Rehbock | ||||||||||||
| Schmalreh | ||||||||||||
| Rehgeiß und Kitz | ||||||||||||
| Gamswild | ||||||||||||
| Muffelwild | ||||||||||||
| Schwarzwild | ||||||||||||
| Fuchs | ||||||||||||
| Dachs (adult) | ||||||||||||
| Dachs (juvenil) | ||||||||||||
| Steinmarder (adult) | ||||||||||||
| Baummarder | ||||||||||||
| Feldhase | ||||||||||||
| Rebhuhn | ||||||||||||
| Fasan | ||||||||||||
| Ringeltaube | ||||||||||||
| Graugans | ||||||||||||
| Stockente | ||||||||||||
| Pfeif-, Krick-, Tafelente u. a. | ||||||||||||
| Waldschnepfe | ||||||||||||
| Blässhuhn | ||||||||||||
| Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher |
Jagdzeiten Rehwild in Bayern
Beim Rehwild gelten vier verschiedene Jagdzeiten, je nach Geschlecht und Alter.
- Böcke: 16. April bis 15. Oktober
- Schmalrehe: 16. April bis 15. Januar
- Geißen: 1. September bis 15. Januar
- Kitze: 1. September bis 15. Januar
Ein Schmalreh ist ein weibliches Reh im zweiten Lebensjahr, das noch nicht gesetzt hat.
Der frühe Beginn im April gilt nur für Böcke und Schmalrehe. Geißen und Kitze sind bis zum 31. August geschont.1
Der Beginn am 16. April ist neu. Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Jährlingsböcke und Schmalrehe im April noch bei der führenden, trächtigen Geiß stehen. Es empfiehlt, auf Verjüngungsflächen zu jagen und Äsungsflächen zu schonen.3
Wie viele Rehe in Bayern erlegt werden, steht im Artikel zur Jagdstrecke Bayern.
Wann darf man Füchse schießen?
Füchse haben in Bayern keine Schonzeit. Die Jagdzeit ist ganzjährig.1
Trotzdem darfst du nicht das ganze Jahr jeden Fuchs erlegen. Nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz dürfen in den Setz- und Brutzeiten die Elterntiere nicht bejagt werden, die für die Aufzucht der Jungtiere notwendig sind.2
Bayern nimmt davon nur sechs Arten aus: Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Nilgans. Der Fuchs gehört nicht dazu.1
In der Praxis heißt das: Eine führende Fähe im Frühjahr bleibt tabu, solange die Welpen versorgt werden müssen.
Marder, Dachs und Co.
Bei den anderen Raubwildarten gelten feste Zeiträume:
- Steinmarder adult: 1. August bis 28. Februar
- Steinmarder juvenil: 1. Juni bis 28. Februar
- Baummarder: 16. Oktober bis 28. Februar
- Iltis, Hermelin, Mauswiesel: 1. August bis 28. Februar
- Dachs adult: 1. August bis 31. Januar
- Dachs juvenil: 16. April bis 31. Januar
Waschbär, Marderhund, Nutria und Mink sind ganzjährig bejagbar.1
Jagdzeiten Schwarzwild und Rotwild
Schwarzwild
Wildschweine dürfen ganzjährig bejagt werden. Eine Schonzeit gibt es nicht.1
Der Schutz der Elterntiere gilt aber auch hier. Eine Bache, die Frischlinge führt, darf in der Setzzeit nicht erlegt werden.2
Rotwild
Beim Rotwild gibt es zwei Beginne:
- Schmaltiere und Schmalspießer: 1. Juni bis 31. Januar
- Kälber, Alttiere und alle übrigen Hirsche: 1. August bis 31. Januar
Damwild und Sikawild haben eine eigene, etwas spätere Jagdzeit, nämlich ab 1. Juli für Schmaltiere und Schmalspießer und ab 1. September für die übrigen Stücke. Gamswild darf vom 1. August bis 15. Dezember bejagt werden, Muffelwild vom 1. August bis 31. Januar.1
Jagdzeiten für Enten, Gänse und andere Vögel
Beim Federwild unterscheiden sich die Zeiten stark von Art zu Art. Merken musst du dir vor allem die Gruppen:
- Stockente: 1. September bis 15. Januar
- Andere Enten wie Krick-, Pfeif- und Tafelente: 1. Oktober bis 15. Januar
- Grau- und Kanadagans: 1. August bis 28. Februar
- Bläss-, Saat- und Ringelgans: 1. November bis 15. Januar
- Fasan: 1. Oktober bis 31. Dezember
- Waldschnepfe: 16. Oktober bis 15. Januar
- Ringel- und Türkentaube: 1. November bis 20. Februar
Für Graureiher gilt eine Sonderregel. Sie dürfen nur vom 16. September bis 31. Oktober und nur im Umkreis von 200 Metern um geschlossene Gewässer im Sinn des Fischereigesetzes bejagt werden.1
Bei Ringeltauben, die in Trupps von mindestens drei Tieren auf Acker oder Neueinsaaten einfallen, ist die Jagd zur Schadensabwehr auch im Frühjahr und im Spätsommer erlaubt. Bei Alttauben gilt das vom 21. Februar bis 31. März und vom 20. August bis 31. Oktober.1
Sitzende, junge Grau- und Kanadagänse darf man außerdem im Juli bejagen.1
Jagdzeit, Schonzeit und Abschussplan
Die drei Begriffe werden oft durcheinandergebracht. Sie regeln Verschiedenes.
Jagdzeit
Das ist der Zeitraum, in dem eine Wildart bejagt werden darf. Für Bayern legt ihn die AVBayJG fest.1 Rechtsgrundlage ist die Ermächtigung in Art. 33 des Bayerischen Jagdgesetzes.4
Schonzeit
Das ist die Zeit außerhalb der Jagdzeit. Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, muss das ganze Jahr geschont werden.2
Für Schwarzwild und Fuchs legt die Verordnung eine ganzjährige Jagdzeit fest. Der Schutz der Elterntiere bleibt trotzdem bestehen.
Abschussplan
Der Abschussplan sagt, wie viele Stücke einer Wildart und eines Geschlechts im Revier erlegt werden sollen oder dürfen. Er gilt für ein bis drei Jahre und wird von der Jagdbehörde bestätigt oder festgesetzt.5
Innerhalb der Jagdzeit darfst du also nicht beliebig viel schießen. Der Plan begrenzt und lenkt den Abschuss.
- JagdzeitWann darf die Art bejagt werden?
- SchonzeitWann ist sie geschont?
- AbschussplanWie viele Stücke dürfen erlegt werden?
Sonderregeln und Ausnahmen
Setz- und Brutzeit
Elterntiere, die für die Aufzucht der Jungtiere notwendig sind, dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungen nicht bejagt werden. Das gilt auch für Wild ohne Schonzeit.2
Bayern hat Ausnahmen für Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Nilgans festgelegt.1
Ausnahmen durch die Behörde
Die höhere Jagdbehörde kann Schonzeiten für bestimmte Gebiete aufheben, zum Beispiel zur Wildseuchenbekämpfung oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden. Auch Ausnahmen vom Schutz der Elterntiere sind aus besonderen Gründen möglich.4
Ob so eine Ausnahme gilt, entnimmst du der aktuellen Allgemeinverfügung deiner Behörde. Sie steht nicht in der Jagdzeitentabelle.
Wolf
Der Wolf ist in das bayerische Jagdrecht aufgenommen worden. Er darf aber nur bejagt werden, soweit und solange eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung das zulässt.13
Fischotter
Für den Fischotter gilt dieselbe Bedingung. Zusätzlich darf er nur erlegt werden, wenn es sich erkennbar um ein Jungtier handelt oder bestimmte Kriterien zu Geschlecht und Gewicht erfüllt sind. Sonst muss er unversehrt freigelassen werden.1
Was sich zuletzt geändert hat
Mit der Reform des Bayerischen Jagdgesetzes 2026 wurden auch mehrere Jagdzeiten angepasst. Die Fassung des § 19 AVBayJG gilt laut Gesetzesportal seit dem 1. April 2026.1
- Böcke und Schmalrehe: Beginn der Jagdzeit am 16. April
- Grau- und Kanadagänse: 1. August bis 28. Februar, junge sitzende Gänse zusätzlich im Juli
- Ringeltauben: Sonderregel für Trupps auf Acker und Neueinsaaten
- Steinmarder: adult ab 1. August, juvenil ab 1. Juni
- Dachs: adult ab 1. August, juvenil ab 16. April
- Wolf und Goldschakal: Aufnahme ins Jagdrecht
Das Ende der Jagdzeit beim Rehwild bleibt unverändert.3
Außerdem können Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer beim Rehwild seit der Reform auf den behördlichen Abschussplan verzichten, wenn sie die Bedingungen des Ministeriums erfüllen.3 Mehr dazu steht im Artikel zur Jagdstrecke Bayern.
Prüfe vor dem Ansitz immer die aktuelle Fassung auf dem Gesetzesportal. Verordnungen ändern sich, ein ausgedruckter Zettel kann veraltet sein.
Was das für die Jägerprüfung heißt
In der Prüfung wirst du die Jagdzeiten abgefragt bekommen, meist für die häufigen Wildarten. Dazu gehören Rehwild, Rotwild, Schwarzwild, Fuchs, Dachs, Feldhase und die wichtigsten Enten- und Gänsearten.
Lerne die Zeiten nach Gruppen, nicht als lange Liste. Bei Rehwild zählt der Unterschied zwischen Böcken, Schmalrehen, Geißen und Kitzen.
Mit dem Prüfungstrainer kannst du die Fragen zum Jagdrecht gezielt wiederholen. Wie viele Wildunfälle es gibt und warum Fallwild eine Rolle spielt, liest du in den Wildunfall-Statistiken für Bayern.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Jagdzeit auf Rehböcke in Bayern?
Am 16. April. Sie endet am 15. Oktober. Schmalrehe dürfen ebenfalls ab 16. April bejagt werden, bis zum 15. Januar.1
Wann ist Schonzeit für Rehwild in Bayern?
Böcke sind vom 16. Oktober bis 15. April geschont. Geißen und Kitze sind vom 16. Januar bis 31. August geschont. Schmalrehe sind vom 16. Januar bis 15. April geschont.1
Wann darf man Füchse schießen?
Ganzjährig. Elterntiere, die für die Aufzucht notwendig sind, dürfen in der Setzzeit aber nicht bejagt werden.12
Haben Wildschweine in Bayern eine Schonzeit?
Nein. Schwarzwild darf ganzjährig bejagt werden. Bachen, die Frischlinge führen, sind in der Setzzeit aber geschützt.12
Wie lange darf auf Rotwild gejagt werden?
Von 1. August bis 31. Januar. Schmaltiere und Schmalspießer dürfen schon ab 1. Juni bejagt werden.1
Gibt es die Jagdzeiten Bayern als PDF?
Die amtliche Fassung steht auf dem Gesetzesportal Bayern.Recht und lässt sich dort als Dokument herunterladen und drucken. Die Tabellen auf dieser Seite sind als Übersicht zum Ausdrucken gedacht.1
Was hat sich bei den Jagdzeiten 2026 geändert?
Unter anderem beginnt die Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe jetzt am 16. April. Dazu kamen neue Regeln für Gänse, Ringeltauben, Steinmarder und Dachs sowie die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht.3
Quellen
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), § 19 Jagdzeiten, gültig ab 1. April 2026 (gesetze-bayern.de)
- Bundesjagdgesetz (BJagdG), § 22 Jagd- und Schonzeiten (gesetze-im-internet.de)
- Bayerisches Wirtschaftsministerium: Reform des Bayerischen Jagdgesetzes 2026, Erläuterndes Faktenblatt (stmwi.bayern.de)
- Bayerisches Jagdgesetz (BayJG), Art. 33 Jagd- und Schonzeiten (gesetze-bayern.de)
- Bayerisches Jagdgesetz (BayJG), Art. 32 Regelung der Bejagung (gesetze-bayern.de)
Die Jagdzeiten stammen aus dem amtlichen Text von § 19 AVBayJG. Ergänzt wird er durch das Bundesjagdgesetz, das Bayerische Jagdgesetz und das Faktenblatt des Wirtschaftsministeriums zur Reform 2026.
Genug gelesen, Zeit zum Üben
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