Frage 3098 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste A eingetragen werden?
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Richtige Antwort zu Frage 3098
- b: Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3099Mit welchem Tag muss die Streckenliste eines Jagdjahres durch den Revierinhaber abgeschlossen werden?
- 3100Wann kann die Untere Jagdbehörde Einblick in die Streckenliste verlangen?
- 3101Als Inhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers haben Sie den Abschussplan für Rehwild bis auf eine Rehgeiß erfüllt. Am 20. Dezember beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf schlenkert. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?
- 3102Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?
- 3103Bei einem Reviergang im Februar sehen Sie ein schwaches Stück Rehwild mit verschmutztem Spiegel. Das Stück wirkt abgekommen und hat eine deutlich herabgesetzte Fluchtdistanz. Wie verhalten Sie sich?
- 3104Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?